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   OLG Koblenz, 22.10.2009 - 5 U 662/08   

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https://dejure.org/2009,16881
OLG Koblenz, 22.10.2009 - 5 U 662/08 (https://dejure.org/2009,16881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.10.2009 - 5 U 662/08 (https://dejure.org/2009,16881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 5 U 662/08 (https://dejure.org/2009,16881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast für die technisch richtige Lagerung des Patienten während einer Operation; Anforderungen an die Aufklärungüber das Risiko eines Lagerungsschadens gegenüber einem operativ berufserfahrenen Arzt

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Aufklärungspflicht OP

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 254; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 831; ZPO § 286
    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden des operierten Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast für die technisch richtige Lagerung des Patienten während einer Operation; Anforderungen an die Aufklärung über das Risiko eines Lagerungsschadens gegenüber einem operativ berufserfahrenen Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • patientundanwalt.net (Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast für ordnungsgemäße Lagerung des Patienten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lagerungsschaden - Grundsätze des sogenannten "voll beherrschbaren Risikos"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1759
  • VersR 2010, 629
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2009 - 5 U 662/08
    Diesen Nachweis sieht der Senat als geführt an, so dass es auf die Frage, ob die Beweislast hier wegen einer (nicht offenbarten) Vorschädigung des Patienten im Bereich des rechten Arms anders verteilt ist (vgl. zu einem derartigen Fall BGH in NJW 1995, 1618 -1619 m.w.N.), nicht mehr entscheidend ankommt.
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.2009 - 5 U 662/08
    Diese Beweislastverteilung beruht auf der Überlegung, dass es sich um Maßnahmen handelt, die dem Risiko des Krankenhauses und dem ärztlichen Bereich zuzuordnen und voll beherrschbar sind (vgl. BGH VersR 84, 386 [387]).
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17

    Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung vor einer relativ indizierten Operation

    Macht aber ein Patient Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen fehlerhafter Lagerung bei einer Operation und daraus abgeleiteter Nervschädigungen geltend, scheidet eine Haftung aus, auch wenn die richtige Lagerung als sog. voll beherrschbares Risiko in die Beweislast der Behandlerseite gestellt wird, wenn diese nachweist, dass sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden (OLG Koblenz, Beschluss vom 02. Dezember 2016 - 5 U 1144/16 -, juris; Urteil vom 22. Oktober 2009, 5 U 662/08; OLG München, Urteil vom 15. März 2012, 1 U 3064/11, KHE 2012,/22 OLG Koblenz).
  • OLG Koblenz, 02.12.2016 - 5 U 1144/16

    Krankenhaushaftung: Beweislastumkehr bei Lagerungsschaden

    Die entsprechende Beweisführung ist der Behandlungsseite eröffnet (vgl. nur OLG München, Urteil vom 15. März 2012 - 1 U 3064/11; Senat v. 22.10.2005, 5 U 662/08, NJW 2010, 1759).
  • OLG München, 15.03.2012 - 1 U 3064/11

    Arzthaftung: Nachweis einer durch falsche Lagerung verursachten Nervenschädigung

    Eine Haftung der Behandlungsseite für jedweden Lagerungsschaden wäre nicht mit der Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft zu vereinbaren, dass es trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Lagerung des Patienten gleichwohl zu einem Lagerungsschaden kommen kann (vgl. OLG Koblenz NJW 2010, 1759).
  • OLG Koblenz, 27.09.2011 - 5 U 273/11

    Beweisrechtliche Folgen eines knappen Operationsberichts

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Behandlungsseite die Darlegungs- und Beweislast für die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch während des gesamten Eingriffs und in der postoperativen Aufwachphase trifft (Senatsurteil 5 U 662/08 vom 22. Oktober 2009 in NJW 2010, 1759 m.w.N.).
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